AGB
Webseitenhandwerk, Inh. Sara Penner
AGB für Verbraucher
(AGB für Unternehmer siehe weiter unten)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung unserer Dienstleistungen zwischen dem Kunden und der Firma: Webseitenhandwerk, Inhaberin Sara Penner, Joh.-R.-Becher-Straße 24 a, 19406 Dabel (nachfolgend Webseitenhandwerk genannt) diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).
(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere AGB auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Definitionen
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit uns in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in eine Geschäftsbeziehung treten.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige Angebot in Textform von Webseitenhandwerk, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote von Webseitenhandwerk sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, die Agentur mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen. Webseitenhandwerk bestätigt den Auftrag sodann. Die Webseitengestaltung beginnt mit Passwortübergabe.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Webseitenhandwerk bietet folgende Dienstleistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von JimdoWebsites und sonstige Grafikdienstleistungen.
(2) Webseitenhandwerk erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von Webseitenhandwerk, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Webseitenhandwerk nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Webseitenhandwerk zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Webseitenhandwerk dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Webseitenhandwerk schriftlich darauf hingewiesen hat.
(4) Ein Erfolg des Kunden bei seinem Projekt kann nicht garantiert werden. Insbesondere werden keine Garantien hinsichtlich einer Platzierung in Suchmaschinen gegeben.
§ 5 Preise, Zahlung und Verzug
(1) Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebotes weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefer- oder Leistungstermin mehr als vier Monate, so gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. Übersteigen letztere die ursprünglich vereinbarten um mehr als 10%, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
(2) Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.
(4) Webseitenhandwerk ist infolge eines erheblichen Aufwandes und individuellen Charakters seiner Leistung berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswertes zu verlangen.
(5) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz rechnen. Der Kunde muss damit rechnen, dass die Webseitenhandwerk Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Webseitenhandwerk Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
§ 6 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Ist für die Dienstleistung von Webseitenhandwerk die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
(3) Soweit Webseitenhandwerk ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Webseitenhandwerk unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Webseitenhandwerk keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 7 Abnahme
(1) Der Kunde wird die Leistungen von Webseitenhandwerk nach Maßgabe der von Webseitenhandwerk zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald Webseitenhandwerkl die Abnahmereife mitteilt.
(2) Die Leistungen von Webseitenhandwerk gelten als abgenommen, wenn Webseitenhandwerk die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a. und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktage, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b. oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Webseitenhandwerk damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Webseitenhandwerk erbrachten Leistungen beruht.
(3) Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 8 Mitwirkungspflicht
(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
(2) Soweit Webseitenhandwerk dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Webseitenhandwerk keine Korrekturaufforderung erhält.
(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
§ 9 Hinweis zu Betriebspflichten
(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:
a. die Impressumpflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
b. Informationspflichten nach § 312d BGB (Fernabsatzverträge);
c. Informationspflichten nach § 312i und j BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
d. Prüfpflichten bei Linksetzung;
e. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
f. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
g. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe Nutzungsrechte).
(2) Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte Webseitenhandwerk ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist Webseitenhandwerk berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Webseitenhandwerk räumt dem Kunden ein Einfaches mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt Webseitenhandwerk Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Webseitenhandwerk .
(2) Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Webseitenhandwerk über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Webseitenhandwerk geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
(3) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird Webseitenhandwerk vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde Webseitenhandwerk zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Webseitenhandwerk über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Webseitenhandwerk dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Webseitenhandwerk z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Webseitenhandwerk unverzüglich darüber informieren.
§ 11 Urheberrecht und Referenznachweise
(1) Der Kunde räumt Webseitenhandwerk das Recht ein, das Logo von Webseitenhandwerk und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Webseitenhandwerk zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
(2) Webseitenhandwerk behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 12 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 13 Schutz für Konzeption, Gestaltung und Präsentation
(1) Erhält Webseitenhandwerk nach Auftrag des Kunden zur Erstellung eines Konzepts oder Entwürfen für die Gestaltung einer Website keinen weitergehenden Auftrag, so verbleiben alle Leistungen bei Webseitenhandwerk, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.
(2) Alle Leistungen von Webseitenhandwerk (z.B. Grafiken, Ideenskizzen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum von Webseitenhandwerk. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Webseitenhandwerk darf der Kunde die Leistungen nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen von Webseitenhandwerk durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
(3) Für die Nutzung von Leistungen von Webseitenhandwerk, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Webseitenhandwerk erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
(4) Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen von Websites und deren Gestaltungen sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Webseitenhandwerk. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
§ 14 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogene Daten durch Webseitenhandwerk gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dazu zählen Passwörter zur Arbeit an der Jimdo-Webseite und dem Google-Konto zur Anmeldung bei Google Analytics und Google Search Console.
(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Webseitenhandwerk ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
§ 15 Kündigung
Bei Kündigung eines Webseitenerstellungs- oder neugestaltungspaketes ist die bis zur Kündigung geleistete Arbeit vom Kunden zu zahlen. Der Stundenlohn beträgt dabei 30 €/Stunde, maximal aber die Höhe des gebuchten Paketes. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Pflegeverträge werden nicht angeboten. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand. Die Rechnungsstellung erfolgt am Anfang des Folgemonats oder bei Kleinbeträgen bei der nächsten Abrechnung.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen Nutzungsrechte und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Webseitenhandwerk fristlos kündigen.
§ 16 Verschiedenes
(1) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen und Vertragsbestandteil, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.
(2) Gerichtsstand ist Ludwigslust soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
(Stand: 02.06.2019)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Unternehmer
§ 1 Geltungsbereich
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung unserer Leistungen Webseitenhandwerk, Inhaberin Sara Penner, https://www.webseitenhandwerk.de die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
(3) Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers wird hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Webseitenhandwerk kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
(2) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch Webseitenhandwerk ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Agentur erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
(3) Angebote von Webseitenhandwerk in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Webseitenhandwerk bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Planung, Anpassung und Pflege von Jimdo-Websites und sonstige Grafikdienstleistungen.
(2) Webseitenhandwerk erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von Webseitenhandwerk, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Webseitenhandwerk nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Webseitenhandwerk zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Webseitenhandwerk dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Webseitenhandwerk schriftlich darauf hingewiesen hat.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:
i. die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
ii. Informationspflichten nach § 312 BGB (Fernabsatzverträge);
iii. Informationspflichten nach § 312i und j BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
iv. Prüfpflichten bei Linksetzung;
v. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
vi. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
vii. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte Webseitenhandwerk ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist Webseitenhandwerk berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(5) Ein Erfolg des Kunden bei seinem Projekt kann nicht garantiert werden. Insbesondere werden keine Garantien hinsichtlich einer Platzierung in Suchmaschinen gegeben.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
(2) Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c. von Aufwand für Lizenzmanagement,
d. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
(3) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
(4) Der Kunde muss damit rechnen, dass die Webseitenhandwerk Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Webseitenhandwerk Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
(5) Webseitenhandwerk ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswertes zu verlangen.
§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Ist für die Leistung von Webseitenhandwerk die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
(3) Bei Verzögerungen infolge von
a. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Webseitenhandwerk nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c. Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
(4) Soweit Webseitenhandwerk ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Webseitenhandwerk unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Webseitenhandwerk keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 6 Abnahme
(1) Der Kunde wird die Leistungen von Webseitenhandwerk nach Maßgabe der von Webseitenhandwerk zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald Webseitenhandwerk die Abnahmebereitschaft mitteilt.
(2) Die Leistungen von Webseitenhandwerk gelten als abgenommen, wenn Webseitenhandwerk die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a. ... und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b. oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Webseitenhandwerk damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Webseitenhandwerk erbrachten Leistungen beruht.
(3) Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 7 Mitwirkungspflicht
(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
(2) Soweit Webseitenhandwerk dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Webseitenhandwerk keine Korrekturaufforderung erhält.
(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
(4) Wenn Webseitenhandwerk dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
(5) Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Webseitenhandwerk wie z. B. einer Website auftreten, wird der Kunde Webseitenhandwerk unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Webseitenhandwerk räumt dem Kunden ein unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Webseitenhandwerk.
(2) Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Webseitenhandwerk über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Webseitenhandwerk geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
(3) Webseitenhandwerk nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Webseitenhandwerk keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Webseitenhandwerk wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
(4) Webseitenhandwerk kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von Webseitenhandwerk 15 % in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
(5) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird Webseitenhandwerk vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde Webseitenhandwerk zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, Webseitenhandwerk über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Webseitenhandwerk dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Webseitenhandwerk z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Webseitenhandwerk unverzüglich darüber informieren.
§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
(1) Der Kunde räumt Webseitenhandwerk das Recht ein, das Logo von Webseitenhandwerk und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Webseitenhandwerk zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
(2) Webseitenhandwerk behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 10 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogene Daten durch Webseitenhandwerk gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dazu zählen Passwörter zur Arbeit an der Jimdo-Webseite und dem Google-Konto zur Anmeldung bei Google Analytics und Google Search Console.
(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
(4) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
(5) Webseitenhandwerk weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 12 Kündigung
(1) Bei Kündigung eines Webseitenerstellungs- oder Webseitenneugestaltungspaketes ist die bis zur Kündigung geleistete Arbeit vom Kunden zu zahlen. Der Stundenlohn beträgt dabei 30 €/Stunde, maximal aber die Höhe des gebuchten Paketes. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(2) Pflegeverträge werden nicht angeboten. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand. Die Rechnungsstellung erfolgt am Anfang des Folgemonats oder bei Kleinbeträgen bei der nächsten Abrechnung.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Webseitenhandwerk fristlos kündigen.
§ 13 Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Ludwigslust soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.
(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommender Ersatzbestimmung zu treffen.
(Stand: 02.06.2019)